KFA Salzburg

Die Stadt Salzburg führt für Zwecke der Krankenfürsorge eine Krankenfürsorgeanstalt für die Magistratsbediensteten der Landeshauptstadt Salzburg. 

Aktuelles


Terminvergabe online

KFA-Mitglieder und Vertragspartner:innen können hier für Spezialfälle Beratungs-Termine online auswählen. Alles andere ist nach wie vor direkt bei der KFA bzw. per Telefon oder Fax möglich.

Terminvereinbarung




Öffentliches Impfprogramm Influenza 2024


Das Öffentliche Impfprogramm Influenza startet – Seien Sie dabei!

Die echte Grippe oder richtigerweise Influenza genannt, fesselt jährlich viele Menschen in Österreich für einige Zeit ans Bett.

Eine Impfung ist daher die beste Prävention gegen die echte Grippe (Influenza).  


Was kostet Ihnen die Grippeimpfung?

Im Herbst 2023 startete das neue Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung. Dieses wird in der kommenden Saison 2024/25 fortgeführt. Im Rahmen dessen sind die Influenza-Impfungen in der Saison 2024/25 für alle gratis. 

Alle Personen, die in Österreich leben – unabhängig von ihrem Alter oder Versicherungsstatus können am Impfprogramm teilnehmen.


Müssen Sie sich den Impfstoff in der Apotheke selber holen?

Nein, der Gratisimpfstoff wird an den jeweiligen Impfstellen zur Verfügung gestellt.


Was muss ich zur Impfung mitbringen?

  • Ihre E-Card. Eine Impfung ist aber auch für Menschen möglich, die keine E-Card besitzen.
  • Ausweis oder Reisepass zur Identifikation
  • Ihren Impfpass in Papierform. Sollten Sie den Impfpass vergessen haben, kann die Impfung beim nächsten Besuch bei Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt nachgetragen werden.


Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen zu https://impfen.gv.at/impfungen/influenzaImpfen - Influenza   




Impfplan-vom-14.05.2024 Impfplan Österreich




EINLADUNG zur 20. Generalversammlung

der Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbediensteten der Landeshauptstadt Salzburg
am Mittwoch, den 29. Mai 2024 um 15.30 Uhr (Einlass ab 15:00 Uhr) im Parkhotel Brunauer, Elisabethstraße 45a.


Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Obmann

2. Grußworte

3. Bericht des Geschäftsführers 

4. Wahl der Dienstnehmervertreter in den Ausschuss

5. Wahl der Rechnungsprüfer

6. Allfälliges


Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Ist die Beschlussfähigkeit zum angesetzten Zeitpunkt des Beginnes der Generalversammlung nicht gegeben, so ist mit dem Beginn der Generalversammlung eine halbe Stunde zuzuwarten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist die Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden gemäß § 38 Abs. 3 der Satzungen beschlussfähig.