Augenärztliche Leistungen


LASIK-OP = Laseroperation

Für LASIK-Operationen erfolgt eine Pauschalbewilligung nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der KFA Salzburg. Ansonsten gelten die Richtlinien der BVAEB. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der KFA Salzburg.


Sehbehelfe

Die Mindestgebrauchsdauer für Gläser und Fassung beträgt bei Erwachsene drei Jahre und für Kinder bis zum 15. Lebensjahr zwei Jahre bzw. für die Fassung ebenfalls drei Jahre.
Die Rückvergütungssätze liegen bei sämtlichen Optikfachgeschäften der Stadt Salzburg auf bzw. können bei der Geschäftsstelle der KFA erfragt werden.
Gleitsichtbrillen sind von der KFA vor Kauf zu bewilligen. Für Bildschirmbrillen gibt es seitens der KFA keine Rückerstattung.