Medizinische Hauskrankenpflege


Die medizinische Hauskrankenpflege ermöglicht es kranken oder pflegebedürftigen Personen, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung versorgt zu werden, anstatt in einem Krankenhaus untergebracht zu werden. Diese Pflege wird ärztlich verordnet und umfasst ausschließlich qualifizierte Pflegeleistungen, wie Injektionen, Infusionen, Wundversorgung und spezielle Pflege wie Stoma- und Katheterpflege. Grundpflegerische Tätigkeiten und hauswirtschaftliche Versorgung sind nicht inbegriffen und müssen privat bezahlt werden.


Von der medizinische Hauskrankenpflege sind allgemein medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen umfasst. Nicht erfasst sind die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung des Kranken. Sie stellt eine krankenhausersetzende Maßnahme dar. Die medizinische Hauskrankenpflege wird durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (§ 12 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz — GuKG) erbracht.

Die Aufsicht der Leistungserbringer erfolgt durch das Land Salzburg gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Salzburger Pflegegesetzes.

 

Die Tätigkeit der Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege kann — in Bezug auf die medizinische Hauskrankenpflege — nur auf ärztliche Anordnung erfolgen.


WICHTIG:

Für die Mitglieder und Angehörigen der KFA ist für den Bereich der medizinischen Hauskrankenpflege ausschließlich das Land Salzburg zuständig. Wenden sie sich daher bitte an das Referat für Pflege und Betreuung unter der Telefonnummer 0662 8042-3574.


Weitere Informationen finden Sie auf  Homepage des Landes Salzburg.